1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle an smbDesign erteilten Aufträge in den Bereichen Logoerstellung und/oder Designerstellung.

1.2 Die Besonderen Bestimmungen Logoerstellung und Designerstellung gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen smbDesign und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind mit Versand bzw. Zustellung einer Auftragsbestätigung gültig.

1.4 Einzelheiten zu Umfang und Anforderungen der Beauftragung sind gleichsam verbindlicher Bestandteil des Vertrages.

1.5 Werden Verträge mündlich geschlossen, so sind die hier aufgeführten Vertragsgrundlagen ebenfalls gültig. Der Auftraggeber muss in diesem Fall auf die Vertragsgrundlagen aufmerksam gemacht werden.

1.6 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich von smbDesign bestätigt werden.

 
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder an smbDesign erteilte Auftrag ist ein Urheber-Vertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist. Damit stehen smbDesign insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von smbDesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede auch teilweise Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt smbDesign, eine Vertragsstrafe in Höhe von 300% der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

2.4 smbDesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.  Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber jedoch erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. smbDesign bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.  Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und smbDesign.

2.5 smbDesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt smbDesign zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

2.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

3. Vergütung

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt nach unserer eigenen Kalkulation, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Bruttobeträge, die inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.3 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist smbDesign berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

3.4 Bereits die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die smbDesign für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

 

4. Fälligkeit der Vergütung

4.1 Die Vergütung ist jeweils bei Auftragserteilung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

4.2 Bei Zahlungsverzug kann smbDesign Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

5. Sonderleistungen und Nebenkosten

5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen werden nach Zeitaufwand entsprechend unserer Kalkulation gesondert berechnet.

5.2 smbDesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, smbDesign entsprechende Vollmacht zu erteilen und verpflichtet sich, alle sich daraus ergebenden Kosten zu übernehmen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.  Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3 smbDesign ist nicht verpflichtet, Dateien, Daten, Logos, Designs oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat smbDesign dem Auftraggeber Dateien, Daten, Logos, Designs oder Layouts zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von smbDesign geändert und an Dritte abgegeben werden.

 

7. Haftung

7.1 smbDesign verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr für die Auftragserfüllung überlassenen Materialien und/oder Vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. smbDesign haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt smbDesign gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit smbDesign keine Auswahlverschulden trifft. smbDesign tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

7.3 Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Zeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

7.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen, Logos und Zeichnungen entfällt jede Haftung von smbDesign.

7.5 smbDesign haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Logo/Design-Entwürfe und Logo/Design-Arbeiten.

7.6 Beanstandungen unabhängig welcher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Werktagen nach Lieferung schriftlich bei smbDesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen/abgenommen.

 

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann smbDesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller smbDesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber smbDesign von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

9. Geheimhaltung

9.1 smbDesign verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntwerdenden Tatsachen sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftragsgebers vertraulich zu behandeln.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Firma smbDesign.

10.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 19.09.2023

Besondere Bestimmungen Logo- und Designerstellung

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